Einleitung
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 06. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:
Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen, auch bei Bestehen einer Zertifikatspflicht. Eine Ausnahme gilt für die direkte Beteiligung am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen). Von diesen Beteiligten sind allerdings die Kontaktdaten zu erheben. Eine weitere Ausnahme besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation vor Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
Covid-Zertifikatspflicht (3-G: geimpft, genesen, getestet) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Die bestehende Ausnahme für beständige Trainingsgruppen mit bis zu 30 Personen wird aufgehoben. Die Zertifikatspflicht erfasst somit neu den Trainingsbetrieb in der Halle, aber auch Vereinsversammlungen, etc. Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 Jahren sind weiterhin ausgenommen.
Folgende Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
Nur symptomfrei ins Training und ans Spiel Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
Abstand halten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand, wenn möglich, einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.
Gesichtsmaske tragen In Innenräumen gilt für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind, eine Gesichtsmaskenpflicht.
Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training/Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
Bedingungen für Fussballtrainings und Wettkämpfe Fussball im Freien kann grundsätzlich ohne Einschränkung ausgeübt werden, wenn nicht mehr als 300 Beteiligte anwesend sind. Trainings und Veranstaltungen im Futsal in Innenräumen nur noch mit Covid-Zertifikat (ab 16 Jahren). Maskenobligatorium im Innenbereich (Ausnahme für SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen).
Veranstaltungen Bei Anlässen in Innenräumen gibt es eine Zertifikatspflicht (ab 16 Jahren). Draussen dürfen weiter ohne Zertifikat bei Sitzpflicht maximal 300 Personen anwesend sein. Achtung: Erlaubt der Organisator die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen, so gilt in diesen Zertifikatspflicht.
Präsenzlisten führen
Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht. In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Daniela Bütler. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. +41 78 773 66 96, E-Mail: dannyk@bluewin.ch).
Besondere Bestimmungen
Der Trainer macht die Spieler darauf aufmerksam, dass sie ihre eigene Trinkflasche in das Training mitbringen müssen. Das Spucken ist nach wie vor untersagt.
Dietwil, 05. Dezember 2021
Vorstand FC Dietwil